Rechtsprechung
BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 2/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch einer in Köln bei einem Einzelhandelsunternehmen mit Sitz in Bremen tätigen Verkäuferin auf Urlaubsgeld und Sonderzuwendung nach Einzelhandeltarifvertrag für Nordrhein-Westfalen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 27.11.1986 - 6 Ca 7356/86
- LAG Köln, 14.10.1987 - 5 Sa 167/87
- BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 2/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.10.1983 - 4 AZR 248/81
Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 2/88
Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Zweifel für in auswärtigen Betrieben beschäftigte Arbeitnehmer nicht das für den Firmensitz maßgebende, sondern wegen der Sachnähe des Tarifvertrages das für den auswärtigen Betrieb geltende Tarifrecht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, wenn das Arbeitsverhältnis am Ort des auswärtigen Betriebes seinen Schwerpunkt hat (BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Urteil vom 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - nicht veröffentlicht;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 61).Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, indem es den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses dort als begründet ansieht, wo die aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Verpflichtungen zumindest überwiegend zu erfüllen sind (BAG Urteil vom 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt und LAG Hamm, Urteil vom 21. Juli 1971 - 5 Sa 135/71 - DB 1971, 1822).
Insoweit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch das Landesarbeitsgericht vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, wesentliche Umstände außer Betracht läßt oder bei der Subsumtion der Rechtsbegriff des "Schwerpunktes" wieder aufgegeben wird (BAG Urteil vom 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84
Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort
Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 2/88
Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Zweifel für in auswärtigen Betrieben beschäftigte Arbeitnehmer nicht das für den Firmensitz maßgebende, sondern wegen der Sachnähe des Tarifvertrages das für den auswärtigen Betrieb geltende Tarifrecht auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, wenn das Arbeitsverhältnis am Ort des auswärtigen Betriebes seinen Schwerpunkt hat (BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; Urteil vom 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - nicht veröffentlicht;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 61). - BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten
Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 2/88
Der Senat hat sich mit der Auslegung dieser tariflichen Bestimmung bereits im Urteil vom 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - (zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) befaßt und darauf verwiesen, daß nach einer Entscheidung der tariflichen Schiedsstelle der Unternehmens- und Betriebsbegriff bei der Bestimmung des Geltungsbereiches in § 1 Nr. 2 und 3 a MTV im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verstehen und damit dem Bundesarbeitsgericht die Auslegung zugewiesen sei. - BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53
Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf …
Auszug aus BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 2/88
Das Landesarbeitsgericht geht vom zutreffenden Rechtsbegriff aus, indem es den Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses dort als begründet ansieht, wo die aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Verpflichtungen zumindest überwiegend zu erfüllen sind (BAG Urteil vom 26. Oktober 1983 - 4 AZR 248/81 - unter Bezugnahme auf BAG Urteil vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt und LAG Hamm, Urteil vom 21. Juli 1971 - 5 Sa 135/71 - DB 1971, 1822).